Jugendarbeit nach §11 und 14 des Kinderjugendhilfegesetz
Arbeitsschwerpunkte:
Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche
Vermittlung zwischen Gemeindevertretern und Jugendlichen
Betreuung der örtlichen Jugendclubs
Organisation von Ferienfreizeiten
Beantragung von Fördermitteln
Sensibilisierung für die Belange der Jugendarbeit
Individuelle Hilfestellung bei Behördengängen u.ä